Service rund um unser Haus

  • Wir vermieten unsere Ferienwohnungen immer für 7 Tage, in der Regel von Samstag auf Samstag.
  • Natürlich können Sie ab 7 Tagen auch längere Urlaube bei uns geniessen!
  • Auf Anfrage sind je nach Möglichkeit auch 5 Tage oder andere Termine möglich. Bitte setzten Sie sich hier direkt mit uns in Verbindung.
  • Einstellplatz für Fahrräder
  • Skiabstellraum
  • Aussenmöbel auf der Terrasse
  • Gartenmöbel auf den Balkonen
  • pro Wohnung ein PKW-Abstellplatz
  • Meeres-Klima-Sauna
  • Waschmaschine und Trockner im Haus
  • Kinderausstattung – bitte fragen Sie bei uns nach, Kinderstuhl und Kinderbett sind vorhanden und können genutzt werden
  • Bergbahnen inklusive im Sommer
  • kurze Wege, beste Lage in Riezlern
  • Bushaltestelle und Kanzelwandbahn
  • Wir möchten Sie bitten, bei uns im Haus Hausschuhe zu tragen.
  • Wir sind ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist jedoch auf den Balkonen oder der Terrasse gestattet.
  • Bei Buchung einer Ferienwohnung bei uns ist die Buchung erst dann rechtskräftig wenn eine Anzahlung von 200,00 EUR geleistet wurde.
  • Am Anreisetag, meist Samstag, können Sie Ihre Wohnung ab ca. 15:00 Uhr beziehen – oder nach Vereinbarung.
  • Am Abreisetag, ebenfalls meist Samstag, möchten wir Sie bitten, die Wohnung bis 10:00 Uhr freizugeben – oder nach Vereinbarung.
  • Wir wir nehmen keine Haustiere auf und bitten um Ihr Verständnis.

Verfügbarkeiten & Buchungen ...

Per Formular anfragen ...

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Stornierung eines Mietvertrages:

Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs". Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.

Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden.

Es gilt hier nicht die so genannte "Drei Tage Regelung" oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden. Wir empfehlen eine Reiserücktritt - Versicherung.

 

Allgemeine Informationen ...

Hier erreichen Sie uns:

Ferienwohnungen Lingenhöl

Walserstraße 78

A-6991 Riezlern im Kleinwalsertal

 

Telefon

Festnetz: 0043.5517.5225

 

info@lingenhoel.de

www.lingenhoel.de

Anfahrt:

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